Datenschutz
Ich bestätige, dass die hier erhobenen personenbezogenen Daten entsprechend der Datenschutzgesetze und der
Datenschutzrichtlinie der DGLR elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
Zur Datenschutzerklärung der DGLR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, die vom Kunden mit seiner Bestellung anerkannt werden.
§ 1 Angebot und Annahme
Die Lieferung von Produkten und die Erbringung sonstiger Leistungen durch die DGLR, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die DGLR zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.
§ 2 Preise
Die Preise verstehen sich netto. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein grundsätzliches Widerrufs-/Rücktrittsrecht ist dem Kunden in einem Zeitraum von 2 Wochen nach Bestellung möglich, sofern die weitergehenden je nach Artikel/Veranstaltung unterschiedlichen Regelungen/Fristen auf den Bestellseiten dieses Widerrufs-/Rücktrittsrecht nicht zusätzlich einschränken.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nicht schriftlich eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
Bei Bezahlung mit Kreditkarte über das Internet werden SSL (Secure Socket Layer) – Sicherheitsstandards verwendet. Wir bemühen uns damit um die größtmögliche Sicherheit Ihrer persönlichen Daten und setzen das allgemein übliche Verfahren - SSL - ein. SSL ist eine Technologie, die sichere Übertragung von sensiblen Daten, wie die Ihrer Kreditkarte, über das Internet gewährleistet. SSL ist ein Protokoll, das der Verschlüsselung von Daten dient. Es erlaubt eine Authentifikations- und Integritätsprüfung der Daten.
Bitte beachten Sie, dass Bezahlung per Kreditkarte aus den folgenden Ländern nicht möglich ist: Cuba,
Iran, Irak,
Liberia,
Libya,
Myanmar (Burma), North Korea, Sierra Leone, Sudan, Syria.
§ 4 Vertragsunternehmen
Der Zahlungsverkehr sowie die Abwicklung von kaufmännischen Angelegenheiten kann über ein von der DGLR beauftragtes Unternehmen abgewickelt werden. Dementsprechend werden die Bankverbindungen des Vertragsunternehmens angegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt dann über diesen Vertragspartner im Auftrag der DGLR. Uneingenommen bleibt der Kongress/die Veranstaltung ein DGLR-Event.
§ 5 Lieferung
Von der DGLR genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet wurden.
Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde alle Nachweise (z.B. Importzertifikat) beizubringen, die für die DGLR zur Erlangung der Ausfuhr notwendig sind.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die DGLR behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich die DGLR das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der DGLR in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die DGLR zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die DGLR ab. Die DGLR nimmt die Abtretung an.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die DGLR berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. Die DGLR ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
§ 7 Gewährleistung
Nacherfüllungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Die DGLR wird nach Eingang dieser spezifizierten schriftlichen Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben, oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie bspw. die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Behebung des Fehlers erlauben.
Ein Nacherfüllungsverlangen oder nachträgliche Reduzierung der Veranstaltungsgebühren ist ausgeschlossen auf Grund eines abgeänderten oder reduzierten Programms.
§ 8 Haftung
Die DGLR haftet nicht für Schäden, gleichgültig worauf diese beruhen einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertragliche (deliktische) Haftung es sei denn,
- solche Schäden wurden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit von der DGLR oder
- die DGLR hat einen Schaden durch eine Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) verursacht.
Die DGLR haftet für mittelbare und Folgeschäden und entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz.
In allen Fällen in den die DGLR haftet, ist die Haftung von der DGLR der Höhe nach auf die Schäden begrenzt, die die DGLR beim Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages voraussehen konnte.
§ 9 Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die DGLR, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
Die überlassenen personenbezogenen Daten, werden nur für interne Zwecke gespeichert und zur zukünftigen Kundeninformation verwendet. Die Zustimmung für Letzteres kann jederzeit ohne Fristsetzung widerrufen werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Nicht betroffen hiervon ist die Weitergabe der Daten an Vertragsunternehmen, die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind.
§ 11 Sonstiges
Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen sind durch schriftliche Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform.
§ 12 DGLR-Mitgliedschaft im ersten Jahr beitragsfrei
Die kostenlose Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt Lilienthal Oberth e.V. ist nur für Teilnehmer des Deutschen Luft- und Raumfahrtkongresses erhältlich und beginnt ab dem 01.01.2022. Bei Kündigung im Jahr der kostenlosen Mitgliedschaft entfällt der Anspruch auf reduzierte Kongressteilnahme im Jahr 2021. Ab dem 01.01.2023 geht sie automatisch in die ordentliche Mitgliedschaft über.
§ 13 Stornierungsbedingungen im Rahmen der DGLR-Weiterbildung
1. Stornierung oder Umbuchung durch Teilnehmer
a) Sollte der Vertragspartner bzw. die von ihm genannte teilnehmende Person verhindert sein, kann eine von ihm genannte Ersatzperson an der Weiterbildung teilnehmen und seinen Platz einnehmen. Dabei entstehen keinerlei zusätzliche Gebühren und Kosten. Dies ist dem Veranstalter allerdings mit Nennung der Ersatzperson unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Ersatzteilnehmer nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen (DGLR-Mitgliedschaft) wie der gemeldete Teilnehmer erfüllen, erfolgt eine Rechnungskorrektur.
b) Bei Umbuchungen und Stornierungen von Weiterbildungskursen bis 6 Wochen vor Kursbeginn werden die bereits bezahlten Kursgebühren zurück erstattet.
c) Bei Stornierung bis spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn und frühestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Kursgebühren fällig. Umbuchungen sind ab 6 Wochen vor gebuchtem Kursbeginn grundsätzlich nur in gleichwertige Weiterbildungskurse zulässig.
d) Bei einer Stornierung ab 15 Tage vor Kursbeginn werden die Kursgebühren in voller Höhe fällig.
e) Die Stornierung muss in Schriftform erfolgen. Entscheidend ist der Tag des Eingangs der Stornierung beim Veranstalter.
f) Bei Nichterscheinen oder Rücktritt am ersten Veranstaltungstag wird die gesamte Kursgebühr fällig.
2. Stornierung durch DGLR
Sofern ein Seminar aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder der Erkrankung von Dozenten oder aus Gründen, welche die DGLR zu vertreten hat, abgesagt werden muss, so werden lediglich bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 14 DLRK-Teilnahme mit Vortragsanmeldung
1. Anmeldung
Die Anmeldung eines Vortrags/Posters muss stets schriftlich erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhält der einreichende Autor eine Anmeldebestätigung. Diese bestätigt lediglich die formal korrekte Ausführung der
Anmeldung und gilt nicht als Annahmebestätigung des Vortrags/Posters. Es besteht kein Anspruch auf Annahme des Vortrags/Posters
durch die Anmeldung.
Gehört der Teilnehmer zu einer Personengruppe, der ein Preisnachlass gewährt wird, kann nur von einem Preisnachlass pro
Vortrag Gebrauch gemacht werden. Durch die Anmeldung werden die AGB vom Teilnehmer anerkannt.
Im Regelfall wird nur eine Vortragsanmeldung pro Person von der Programmkommission angenommen. Falls Sie weitere Vorträge
anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an den Projektmanager (dlrk@dglr.de). Für die
Anmeldung eines zweiten Vortrags sind keine weiteren Vortragsgebühren zu entrichten. Für die Anmeldung eines dritten
Vortrags entstehen Gebühren in Höhe von: siehe Gebührentabelle. Für eine zusätzliche Anmeldung von Postern sind keine weiteren
Gebühren zu entrichten.
2. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind wissenschaftliche Vorträge bzw. Poster und deren Veröffentlichung im Rahmen des Deutschen Luft-
und Raumfahrtkongresses 2021.
Der einreichende Autor schließt mit der Anmeldung des Vortrags oder Posters und dessen Annahmebestätigung durch die
Programmkommission des DLRK einen privatrechtlichen Vertrag mit der DGLR e.V. über die Durchführung eines wissenschaftlichen
Vortrags während des Deutschen Luft-und Raumfahrtkongresses 2021.
Die Ausführung des Vortrags während des Kongresses durch eine dritte Person ist zulässig (z.B. Co.-Autoren oder sonst.
Vertreter). Der Vortrag muss auf diese Person umgeschrieben werden.
Welche Leistung vertraglich vereinbart ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die DGLR e.V. behält sich jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine auch wesentliche Änderung oder
Abweichung zum Inhalt und Ablauf des Kongresses zu erklären über die der Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung informiert
wird. Eine Verlegung des Vortragsortes ist möglich.
Leistungen:
- Einbindung des Vortrags in das Kongressprogramm
- Aufnahme des Papers zum Vortrag/Poster in den Downloadbereich des Onlineprogramms
- Berechtigung der Veröffentlichung des Papers zum Vortrag/Poster als DGLR-Netzpublikation
- Berechtigung zur Teilnahme des Papers zum Vortrag/Poster am Begutachtungsprozess für CEAS Space Journal und
CEAS Aeronautical Journal
- Berechtigung zur Teilnahme des vortragenden Autors am Deutschen Luft- und Raumfahrtkongress 2021
§ 15 Rücktritt DLRK Vortragseinreichung
Rücktritt durch den Vortragenden nach der Stornierungsfirst
Der Autor hat die Möglichkeit bis 14 Tage nach der Annahmebestätigung von seinem Vortrag/Poster und damit vom Zustandekommen
des Vertrags zurückzutreten. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Wirksamkeit des Vertrags in Kraft mit allen Leistungen und
Pflichten. Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung und kein Erlass der Gebühren der für
jeden Vortrag zu entrichtenden Vortragsgebühr.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bonn.